Die Kosten des Gutachters nach einem Unfall werden normalerweise von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. Ein Haftpflichtgutachten verursacht für Sie keinerlei Kosten.
Bei weiteren Fragen zu den Preisen für Dienstleistungen wie zb: Wert- und Oldtimergutachten können Sie uns gerne kontaktieren.
Diese Gutachten hängen in der Regel vom jeweiligen Fahrzeug ab.
Die Situation, in der das Gerichtsverfahren durchgeführt werden muss, ergibt sich aus einem Unfall in der Türkei mit einem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen. Es gibt eine Reihe von Verfahren, in denen die unten genannten Fragen behandelt werden:
Pflichtversicherung der Grünen Karte für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen
Die Grüne Karte ist ein Dokument zum Schutz der Opfer von Unfällen, die von ausländischen Fahrzeughaltern auf ihren Reisen verursacht werden. Dieses Dokument bietet einen ähnlichen Schutz wie die obligatorische Haftpflichtversicherung des Reiselandes. Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen müssen dieses Dokument besitzen.
Vollkasko-Status
Wenn das versicherte Fahrzeug zu 70 % oder mehr beschädigt und völlig unbrauchbar ist oder wenn die Reparaturkosten dem Wert des Fahrzeugs entsprechen oder wenn eine Reparatur nicht möglich ist, gilt das Fahrzeug als "Totalschaden". Das Totalschadenfahrzeug muss ins Ausland geschickt werden. Wenn dies nicht möglich ist, muss das Fahrzeug dem Zoll überlassen werden.
Teilweise Beschädigung
Wenn das im Ausland zugelassene Fahrzeug einen Teilschaden erlitten hat, kann die verantwortliche Person für die Kosten der Reparatur des Fahrzeugs, eine Entschädigung für die Zeit, die dem Fahrzeug während der Reparatur entzogen wurde, und eine Entschädigung für den Wertverlust in Anspruch genommen werden.
Schadensbehebung
Es liegt im Ermessen des Fahrzeughalters, wo er den Schaden an seinem im Ausland zugelassenen Fahrzeug infolge eines Verkehrsunfalls in der Türkei beheben lässt. Wenn die Kosten für die Reparatur des Schadens den Versicherungswert des Fahrzeugs übersteigen, gilt das Fahrzeug als vollständig beschädigt. Die Versicherungsgesellschaft haftet bis zu der in der Police angegebenen Höchstgrenze.
Zollabfertigung von Schäden
Ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen kann nach einem Unfall in der Türkei beim Zollamt aufgegeben werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Fahrzeug vollständig verloren ist. Wenn sich das Fahrzeug in einem brauchbaren Zustand befindet, wird die Möglichkeit einer Reparatur geprüft. Wenn das Fahrzeug aufgegeben wird, obwohl eine Reparatur möglich ist, wird der Wert des Schadens durch Vergleich der Reparaturkosten in der Türkei mit dem Marktwert des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, ermittelt.
Verjährung
Die Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche für Sachschäden infolge von Verkehrsunfällen sind festgelegt. Diese Fristen gelten innerhalb von 2 Jahren ab dem Datum, an dem der Geschädigte von dem Schaden und der haftenden Partei erfährt, und in jedem Fall innerhalb von 10 Jahren ab dem Datum des Unfalls. Diese Fristen beginnen mit dem Tag des Unfalls oder mit dem Tag, an dem der Geschädigte von dem Schaden und dem Haftpflichtigen erfährt, und können unterbrochen werden, wenn die Versicherung eine Teilzahlung vornimmt.
Eine Zusammenfassung der Informationen darüber, wo Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können:
Schadenersatzansprüche aufgrund eines Unfalls, an dem ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in der Türkei beteiligt ist, müssen zunächst schriftlich bei der zuständigen Versicherungsgesellschaft eingereicht werden. Solange dieser schriftliche Antrag nicht abgeschlossen ist, können keine Wahlrechte ausgeübt werden. Erhält die Versicherungsgesellschaft eine negative Antwort oder geht innerhalb von 15 Tagen keine Antwort ein, kann der Fahrzeughalter sein Klagerecht ausüben. Er hat die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten: Er kann auf Schadenersatz klagen oder sich an die Schiedskommission für Versicherungen wenden. Es ist nicht möglich, sowohl zu klagen als auch sich an die Kommission zu wenden.
Über die Voraussetzungen für die Beantragung bei der Schiedskommission für das Versicherungswesen und die Ergebnisse der Beantragung werden detaillierte Informationen bereitgestellt.
Personen, die es vorziehen, eine Klage einzureichen, können diese beim Handelsgericht erster Instanz einreichen, und zwar an dem Ort, an dem sich der Geschäftssitz, die Zweigstelle oder die Versicherungsagentur der streitigen Versicherungsgesellschaft befindet, oder an dem Ort, an dem sich der Unfall ereignet hat, oder an dem Ort, an dem der Eigentümer des Fahrzeugs seinen Wohnsitz in der Türkei hat.
Der Hauptunterschied zwischen der Anrufung der Schiedskommission für Versicherungen und der Einreichung einer Klage besteht in der Zeit, die für die Beilegung des Streitfalls benötigt wird. Wenn eine Klage eingereicht wird, kann es viele Jahre dauern, bis sie abgeschlossen ist, aber die Schiedskommission für Versicherungen ist verpflichtet, den Streit innerhalb von vier Monaten beizulegen.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die von den Geschädigten eines Verkehrsunfalls vorzulegenden Unterlagen je nach Art des Unfalls unterschiedlich sein können. Es wird erläutert, welche Unterlagen je nach Art des Verkehrsunfalls erforderlich sein können.
Schließlich wird detailliert erläutert, wo der Schaden, der durch ein in der Türkei zugelassenes Fahrzeug verursacht wurde, gemeldet werden muss. Dies kann davon abhängen, welches Kennzeichen der Eigentümer des durch den Unfall beschädigten Fahrzeugs und der Unfallverursacher haben.