Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen müssen in der Türkei über eine gültige „Grüne Karte“ (Green Card) verfügen – das entspricht einer internationalen Haftpflichtversicherung.
Das Türkische Büro für Kraftfahrzeuge (TMTB) fungiert als nationale Vertretung dieses Systems. Im Schadensfall kann der Geschädigte beim TMTB einen Antrag stellen. Die Kosten des Sachverständigen werden übernommen und anschließend vom Büro des Herkunftslandes des Fahrzeugs zurückgefordert.
a) Totalschaden (wirtschaftlicher Totalschaden – "Pert")
Wenn die Reparaturkosten den Fahrzeugwert erreichen oder übersteigen (etwa bei Schäden von 70 % oder mehr), gilt das Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden.
In solchen Fällen sollte das Fahrzeug ins Herkunftsland zurückgeführt oder in der Türkei dem Zoll übergeben („verzollt“) werden.
Der Schaden wird dann auf Basis des Fahrzeugwertes zum Unfallzeitpunkt ermittelt. Bei einem Totalschaden kann kein Anspruch auf Wertminderung geltend gemacht werden.
b) Teilschaden (Reparierbarer Schaden)
Wenn das Fahrzeug repariert werden kann, hat der Geschädigte Anspruch auf:
Reparaturkosten
Nutzungsausfallentschädigung
Wertminderung
Sollten die Reparaturkosten die versicherte Deckung überschreiten, kann auch bei reparierbarem Schaden ein wirtschaftlicher Totalschaden angenommen werden.
a) Schriftlicher Antrag an die Versicherung
Zunächst erfolgt eine schriftliche Meldung mit allen erforderlichen Unterlagen an das TMTB oder die zuständige ausländische Versicherung.
b) Antwortfrist von 15 Tagen
Erfolgt innerhalb von 15 Tagen keine Rückmeldung oder wird der Antrag abgelehnt, kann der Geschädigte rechtliche Schritte einleiten.
c) Klage oder Schlichtungsverfahren bei der Versicherungs-Schiedskommission
Versicherungs-Schiedskommission (Sigorta Tahkim Komisyonu): Entscheidung innerhalb von 3–6 Monaten möglich. Schneller als ein Gerichtsverfahren.
Zivilklage: Kann beim Handelsgericht (Asliye Ticaret Mahkemesi) am Unfallort, am Wohnsitz des Geschädigten (in der Türkei) oder am Firmensitz der Versicherung eingereicht werden. Verfahren dauern oft mehrere Jahre.
Sachschäden: 2 Jahre ab Kenntnis des Schadens und der verantwortlichen Person; maximal 10 Jahre ab dem Unfalltag.
Körperschäden (Tod/Verletzung): Strafrechtliche Fristen gelten – bei Tod 15 Jahre, bei Körperverletzung 8 Jahre.
Unfallprotokoll (Formular oder Polizei-/Gendarmeriebericht)
Fahrzeugschein und Versicherungspolice bzw. Grüne Karte
Führerschein, Fotos vom Schaden
Sachverständigengutachten, Reparaturrechnungen
Zollunterlagen bei Fahrzeugaufgabe
Nachweise zu Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Behandlungskosten etc.
Geschädigte können ihre Ansprüche beim TMTB oder direkt bei der Versicherung geltend machen.
Bei unzureichender Rückmeldung besteht die Möglichkeit, den Rechtsweg über das Gericht oder die Schiedsstelle zu wählen.
Ein Gerichtsurteil stellte fest, dass Entschädigungszahlungen den vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz nicht übersteigen dürfen (Haftung nur bis zur Deckungssumme laut Police).
Gesetz Nr. 2918 – Türkisches Straßenverkehrsgesetz
Gesetz Nr. 4925 – Gesetz über den Straßengüterverkehr
Türkisches Handelsgesetzbuch (TTK) – Vorschriften über Versicherungsrecht und Regress
TMTB-Verordnung – regelt die Aufgaben und Zuständigkeiten des Büros
Nach diesen Regelungen übernimmt das TMTB auch die Sachverständigenkosten und leitet diese an das Herkunftsland weiter.